Thomas Cook.
Was sind die Folgen für die Urlauber?

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Thomas Cook.
Was sind die Folgen für die Urlauber?

Eine Mitarbeiterin von meinem Vater hat mich gefragt, was mit ihrer Reise passiert, die Sie über Thomas Cook gebucht. Hier meine Antwort:
Zunächst sollte man überprüfen, ob man selbst betroffen ist, denn aktuell haben folgende deutsche Tochterunternehmen einen Insolvenzantrag gestellt, dies teilt das Unternehmen Kaera (ein Dienstleister im Auftrag des Thomas-Cook-Versicherers Zurich) auf seiner Website mit:
Thomas Cook GmbH
Thomas Cook Touristik GmbH
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
Anschließend muss man zwischen der Art der gebuchten Leistung unterscheiden:

1. Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise sind die Reisekosten grundsätzlich durch eine Insolvenzversicherung gedeckt. Das Problem liegt hier beim Wort grundsätzlich.
Die Haftung ist nämlich auf 110 Millionen Euro für alle Urlauber beschränkt. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Summe für alle betroffenen Urlauber ausreicht. Es wären wahrscheinlich 300 bis 400 Millionen Euro nötig, schätzt der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR). Mein Ratschlag wäre, ihre Forderungen zeitnah anzumelden. Hierbei kann ich Ihnen helfen!

2. Buchung eines Fluges oder einer Städtereise

Hier schaut es deutlich schlechter aus. Man hat allerdings die Möglichkeit, sich direkt an den Reiseveranstalter zu wenden. Die Reiserückritt Versicherung haftet in solchen Fällen in der Regel nicht.

3. Sollte man einen Flug selbst stornieren oder umbuchen?

Davon ist abzuraten, da sie dann wahrscheinlich auf ihren Kosten sitzen bleiben. Bei einer Insolvenz muss Thomas Cook aktiv auf sie zukommen. Besser ist es daher abzuwarten.

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