Rechtsanwalt für Strafrecht in Bamberg.

Sie haben eine Strafanzeige bekommen? Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen einen Strafbefehl zugeschickt? Man will Sie verhaften? Sie haben eine Straftat begangen? Ihnen droht eine Durchsuchung oder Sie wurden Opfer einer Straftat?

Das sind nur einige Gründe, einen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Sofern die Straftat im Raum Bamberg begangen wurde oder Sie selbst in Bamberg und Umgebung wohnen, empfiehlt es sich bei einem Bamberger Rechtsanwalt für Strafrecht einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Erst zum Rechtsanwalt für Strafrecht und dann zur Polizei

Sollte Sie die Polizei hinsichtlich einer Aussage kontaktiert haben, sollten Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung eine Aussage machen. Sie sind dazu nicht verpflichtet und Ihnen entstehen dadurch auch keine Nachteile. Zunächst sollte Ihr Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht anfordern und erst danach sollte man eine Aussage machen, wenn dies überhaupt sinnvoll ist.

Verteidigungsziel & Strategie

Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht ist es mir möglich durch Gespräche mit Ihnen und nach dem gründlichen Studium der Ermittlungsakte gut abzuschätzen, welche Vorgehensweise für Sie mit dem Ziel eines optimalen Ausgangs des Strafverfahrens am günstigsten ist. Oft stellt sich eine wichtige Frage: Reden oder lieber Schweigen?

Häufige Fragen von Mandanten

Wie teuer ist eigentlich ein Rechtsanwalt für Strafrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Sie können eine Pauschalvereinbarung mit Herrn Rechtsanwalt Brauner treffen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Zum Nachschlagen sind diese in § 2 Abs. 2 RVG Anlage 1 geregelt und dort im Teil 4.  Bei einem Freispruch müssen die Kosten allerdings vom Staat getragen werden.

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Es gibt Fälle in denen eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn man einen Strafverteidiger hat. Der Rechtsanwalt wird in diesem Fall durch das Gericht festgelegt. Man spricht in diesem Fall von der notwendigen Verteidigung. Es besteht aber auch die Möglichkeit seinen Pflichtverteidiger selbst zu wählen. Als Bamberger Rechtsanwalt übernimmt Herr Brauner auch Pflichtverteidigungen. In bestimmten Fällen darf nach dem Gesetz eine Verurteilung nur erfolgen, wenn dem Beschuldigten im Strafverfahren ein Strafverteidiger zur Seite steht.

Vereinbarung eines Beratungstermins jederzeit möglich

Selbstverständlich informieren wir Sie bereits im ersten Beratungsgespräch über die entstehenden Gebühren und bei Bedarf beantragen wir für Sie unsere Bestellung als Pflichtverteidiger. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Beratungstermin über das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

Schwerpunkte der Tätigkeiten im Strafrecht:

  •  Allgemeines Strafrecht
  •  Fertigung von Strafanzeigen
  •  Cyberkriminalität
  •  Opfervertretung
  •  Vertretung als Nebenkläger
  •  Verkehrsstrafrecht
  •  Jugendstrafrecht
  • uvm.