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Stellenabbau bei Brose in Bamberg, Hallstadt, Coburg und Würzburg. Nach Medienberichten will Brose Kündigungen vermeiden. Allerdings sind mit einem Stellenabbau oftmals betriebsbedingte Kündigungen verbunden. In der Folge möchte ich Ihnen ein paar wichtige Punkte näher erläutern:
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers.
Wen kann die betriebsbedingte Kündigung treffen?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl durchführen vgl. § 1 Abs. 3 KSchG. Bei der Sozialauswahl sind folgende Kriterien von Bedeutung: Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Besonders betroffen sind demnach junge Menschen ohne Kinder.
Bekommt man eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Nicht zwingend. Wenn man die betriebsbedingte Kündigung erhalten hat, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit ein Abfindungsangebot zu unterbreiten, damit der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Entscheidung liegt dann beim Arbeitnehmer, ob er Klage erhebt oder das Angebot annimmt. Die Faustformel sind 0,5 Brutto Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei der Entscheidung, ob man ein Abfindungsangebot annehmen sollte, wäre anwaltlicher Rat sinnvoll.
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, wie soll ich mich entscheiden?
Sofern ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. In diesem Fall wäre zu empfehlen den Entwurf mitzunehmen und sich anwaltlich beraten zu lassen.