Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hallstadt bei Bamberg
Eine Kündigung kommt fast nie gelegen. Sie liegt im Briefkasten, wird im Personalgespräch übergeben oder steckt in einem Umschlag, der plötzlich schwerer wiegt als Papier. In diesem Moment zählt vor allem eines: Ruhe bewahren und die Fristen kennen.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hallstadt berät Rechtsanwalt Jann Brauner Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bamberg und der Region. Er prüft Kündigungen, verhandelt Abfindungen, gestaltet Arbeitsverträge und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Bamberg. Sein Ziel ist eine Lösung, mit der Sie weiterarbeiten können: im alten Job, im neuen oder mit einem fairen Abschluss.
Kündigung erhalten: Drei Wochen entscheiden
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie es eigentlich nicht wäre. Eine Kündigung muss zudem schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine E-Mail, eine Nachricht per Messenger oder ein Foto des Schreibens genügen nicht. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Wie kündige ich richtig? und im Beitrag zu den arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen.
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte hat. Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund, der in Ihrer Person, in Ihrem Verhalten oder im Betrieb liegt. Herr Brauner prüft, ob dieser Grund trägt, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde und ob ein besonderer Schutz besteht, etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
Abfindung bei Kündigung: Was realistisch ist
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird sie trotzdem häufig gezahlt, meist im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Als Orientierung dient oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (vgl. § 1a KSchG). Wie viel tatsächlich möglich ist, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Je besser die Ausgangslage, desto stärker die Verhandlungsposition. Diese Position baut Herr Brauner für Sie auf.
Aufhebungsvertrag: Erst prüfen, dann unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag klingt nach einer schnellen, sauberen Lösung. Er kann aber teuer werden: Wer ihn unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Außerdem verzichten Sie damit auf den Kündigungsschutz. Lassen Sie sich daher nicht unter Zeitdruck setzen. Herr Brauner prüft den Vertrag, verhandelt Abfindung, Freistellung und Zeugnis und achtet auf Formulierungen, die eine Sperrzeit vermeiden helfen.
Abmahnung und Arbeitszeugnis
Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Ob Sie widersprechen, eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder zunächst abwarten, ist eine strategische Entscheidung. Auch beim Arbeitszeugnis steckt viel zwischen den Zeilen. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis (§ 109 GewO). Herr Brauner liest die Zeugnissprache für Sie und setzt notwendige Korrekturen durch.
Für Arbeitgeber: Vorsorge statt Nachsorge
Viele Streitigkeiten entstehen, weil ein Arbeitsvertrag aus dem Internet stammt oder eine Kündigung ohne rechtliche Prüfung ausgesprochen wurde. Rechtsanwalt Brauner unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Vereine in der Region. Er gestaltet rechtssichere Arbeitsverträge und Befristungen, bereitet Abmahnungen und Kündigungen vor und vertritt Sie im Kündigungsschutzprozess.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wer zahlt den Anwalt im Arbeitsrecht?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Herr Brauner klärt die Deckungszusage für Sie.
Wie schnell sollte ich mich melden?
Bei einer Kündigung zählt jeder Tag. Melden Sie sich daher sofort nach Zugang der Kündigung.
Muss ich zum Gericht nach Bamberg?
Zuständig ist meist das Arbeitsgericht Bamberg. Zum ersten Termin, der Güteverhandlung, begleitet Herr Brauner Sie persönlich.
Der nächste Schritt
Je früher Sie anrufen, desto mehr Möglichkeiten bleiben offen. Rufen Sie an oder schicken Sie Ihre Unterlagen per E-Mail, etwa als Foto oder PDF. Die Kanzlei meldet sich zeitnah bei Ihnen.
