Filesharing: Was tun beim Erhalt einer Abmahnung?

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Filesharing: Was tun beim Erhalt einer Abmahnung?

Was ist eine Filesharing Abmahnung?

Eine Abmahnung wegen Filesharing können Sie erhalten wenn Sie Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Filme, Serien oder Musik herunterladen und diese im Internet anderen zur Verfügung stellen. Es gibt verschiedene Programme und mittlerweile auch Apps die mit der sog. Torrent-Technik funktionieren. Bekannte Programme sind hierbei beispielsweise Bearshare, eMule, Bionic, Ares, Frostwire und Popcorn-Time. All diese Programme nutzen die Torrent-Technik, welche regelmäßig zu Urheberrechtsverletzungen führt.

Wer mahnt ab? Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Kanzleien die wegen Filesharing abmahnen. Zu nennen sind Waldorf Frommer, Urmann & Collegen, Rasch, Nümann und Lang, Rainer Munderloh, Schulenberg & Schenk und Kornmeier & Partner. Die Kanzleien vertreten den eigentlichen Rechteinhaber, z.B. Film- oder Verleihfirmen.

Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten?

Zunächst einmal sollte man unbedingt Ruhe bewahren und sich nicht durch das 10–15 seitige Anwaltsschreiben mit Vorwürfen, Drohungen und teils immensen Geldforderungen aus der Ruhe bringen lassen. Allerdings ist hierbei natürlich auch nicht zur raten, den Brief einfach wegzuschmeißen.

 

Sie sollten auf keinen Fall die abmahnenden Anwälte anrufen und auch nicht ohne anwaltlichen Rat zurückschreiben und auch die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht übereilt unterschrieben werden. Eine Unterschrift kann nämlich bedeuten, dass man den Vorwurf verbindlich anerkennt. Dieser sollte in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten modifiziert werden, denn unterschreiben Sie die geforderte Erklärung, erkennen Sie den Vorwurf verbindlich an. Sie verpflichten sich dann auch zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Zudem sind in Unterlassungserklärungen oft überhöhte Vertragsstrafen gefodert.

 

Nehmen Sie im Idealfall innerhalb der gesetzten Frist Kontakt mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. Ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Internetrecht, Urheberrecht bzw. IT-Recht kann Sie umfassend beraten. Gerne können Sie hierfür natürlich auch mich kontaktieren.

Berechtigte und unberechtigte Abmahnungen

Wichtig: Es muss unbedingt überprüft werden, ob die Forderungen berechtigt sind! Denn es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten die bewirken, dass die Forderungen unberechtigt sein können!

 

Beispielsweise Sie wohnen in einer Wohngemeinschaft und auch andere haben Zugang zum Internet oder z.B. Ihr Kind hat die Verletzung begangen, obwohl Sie es haben ordnungsgemäß belehrt haben. Diese Aspekte können bspw. bewirken, dass die an Sie gestellten Forderungen keineswegs berechtigt sind. Es gibt eine Reihe von Filesharing-Urteilen die eine Urheberrechtsverletzung aus unterschiedlichen Gründen verneinen.

 

Ihr Anwalt wird für Sie überprüfen, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und diese zu Ihren Gunsten modifizieren. Vor modifizierten Unterlassungserklärungen die als Muster im Internet zur Verfügung stehen ist Vorsicht geboten, solche Mustererklärungen sollten auf keinen Fall verwendet werden. Abschließend ist zu überprüfen, ob die Forderungen in der Höhe berechtigt sind. In fast allen Fällen kann ein Vergleich geschlossen werden, damit Sie nicht die gesamte Forderung bezahlen müssen.

Letzte Chance:  Der Mahnbescheid

Spätestens, wenn Sie einen Mahnbescheid in dieser Angelegenheit erhalten haben, sollten Sie sofort reagieren und unbedingt rechtlichen Rat holen. Denn nach dem Erhalt eines solchen Mahnbescheides haben Sie nur 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen. Sollte es bei Ihnen bereits zu einem Mahnbescheid gekommen sein, zögern Sie bitte nicht mich bzw. Ihren Rechtsanwalt umgehend zu kontaktieren!

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