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Coronakrise & Finanzen – Die wichtigsten finanzielle Hilfen

Welche finanziellen Hilfen werden durch den Staat und die Länder für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen angeboten?

1. Unterstützung durch den Bund
- Betriebe bis zu fünf Beschäftigte Diese können einen Antrag auf Soforthilfe stellen und mit bis zu 9.000 € rechnen.

- Betriebe bis zu 10 Beschäftigte Diese können bis zu 15.000 € Soforthilfe erhalten.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist allerdings, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März.

Die Soforthilfen müssen ebenso wenig zurückgezahlt werden, wie das Kurzarbeitergeld, das ebenfalls im Rettungspaket enthalten ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen.

2. Unterstützung durch die Länder (Bayern)
Antragsberechtigte und Voraussetzungen

- Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

- Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. - Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Höhe der Soforthilfe in Bayern:

- Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro

Zum Antrag:
Link zum Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft - Soforthilfe Corona

3. Kreditmöglichkeiten mit Risikoübernahme durch den Bund
a.) KfW-Unternehmerkredit – Für Unternehmen die länger als 5 Jahre am Markt sind

Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.

- Für große Unternehmen (037)  bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (047)  bis zu 90 % Risikoübernahme

Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

b.) ERP-Gründerkredit – Für Unternehmen die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

- Für große Unternehmen (075)  bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (076)  bis zu 90 % Risikoübernahme

Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

4. Unterstützung für Privatpersonen durch einen Hilfefond der Stadt Bamberg

Die Stadt Bamberg hat einen Hilfefond „Gemeinsam helfen für Bamberg“ gegründet.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Hauptwohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt in Bamberg befindet und die Bedürftigkeit mit einer schlechten Einkommenssituation nachgewiesen wird.

Hier können Sie den Antrag downloaden:

DOWNLOAD Antrag auf Beihilfe - Gemeinsam helfen in der Corona-Krise

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