Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Bamberg

Fast jeder Bundesbürger ist Mitglied eines Vereins. Mehrere sind sogar im Vorstand eines Vereins tätig. Für die Vorstände bedeutet diese Tätigkeit zahlreiche haftungsrechtliche Fragen. Aus diesem Grund ist es ratsam sich frühzeitig beraten zu lassen. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts für Vereinsrecht ist auch bei der Gründung eines Vereins von großer Bedeutung. Eine Satzung muss erstellt werden, der Verein kann in das Vereinsregister eingetragen werden und der Ablauf einer Mitgliederversammlung ist festzulegen. Grundstein eines Vereins bildet immer die Satzung, diese sollte rechtlich korrekt und sauber dargestellt sein. Gerne kann Herr Brauner Ihre Satzung überprüfen. In vielen Fällen ist es sogar ratsam eine neue Satzung zu erstellen.

Sie möchten einen Verein gründen?

In einem Erstberatungsgespräch kann Herr Brauner Sie über haftungsrechtliche Fragen aufklären. Darüber hinaus können die Voraussetzungen einer Vereinsgründung überprüft werden. In jedem Fall wäre die Erstellung einer Satzung zu empfehlen, denn der Status der Gemeinnützigkeit ist bereits mit Satzungserstellung anzustreben.

Haftet man als Vorstand eines Vereins?

Obwohl die meisten Vorstände von Vereinen ehrenamtlich tätig sind können diese auch haften. Gerne klärt Herr Brauner Sie über haftungsrechtliche Fragestellungen als Rechtsanwalt für Vereinsrecht auf. Mit einigen Regelungen kann man auch die Haftung des Vorstandes einschränken.

Schwerpunkte der Tätigkeiten im Vereinsrecht:

  • Vereinsgründung
  • Vereinsstreitigkeiten
  • Vereinsbeschlüsse
  • Vereinssatzungen
  • Vereinsspezifisches Arbeitsrecht
  • Mitgliederversammlungen
  • Konfliktlösung
  • uvm.