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Der Spielervermittler Vertrag: Darauf sollten Sie achten!

Im April 2015 hat das FIFA-Reglement für Spielervermittler seine Gültigkeit verloren, mit der Folge dass sich für viele Betroffene (Spieler, Spielervermittler, Spielerberater und Vereine) viele ungeklärte rechtliche Fragen stellen.

Welche Regelung gilt ab April 2015, wenn das Fifa Reglement nicht mehr die Rechtsgrundlage darstellt?

Die Frage lässt sich wie folgt beantworten: Die Nationalverbände müssen eigene Regelungen aufstellen. Der DFB ist dem Nachgekommen und hat das DFB-Reglement für Spielervermittlung aufgestellt, das am 01. April 2015 in Kraft getreten ist. Das Reglement des DFB ist auf viel Kritik gestoßen, vor allem seitens der Spielervermittler, Spielerberater und Agenturen. Sie sehen Ihre Berufsfreiheit durch das Reglement zu sehr eingeschränkt. Die Firma Rogon ist deshalb gegen das Reglement des DFB juristisch vorgegangen und hat mehrere einstweilige Anträge beim Landgericht Frankfurt gestellt, damit das Reglement überprüft wird.

In einer ersten Entscheidung am 29.04.2015 (Aktenzeichen 2-06 O 142) hat das LG Frankfurt teilweise dem Antrag auf einstweiliger Verfügung stattgegeben. Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die komplette Unterwerfung der Spielervermittler unter die Statuten und Reglemente, Konföderationen und der Fifa und des DfB unverhältnismäßig sind. Verhältnismäßig werden Registrierungs- und Publizitätspflichten angesehen. Eine unzulässige Einschränkung wird allerdings in der Einschränkung des Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten gesehen. Das Führungszeugnis und eine Gebühr zu verlangen für die Tätigkeit als Spielervermittler hält das LG Frankfurt für sachlich gerechtfertigt. Auch gegen die Offenlegungspflicht hinsichtlich sämtlicher Vergütungen und Zahlungen bestehen aus Sicht des Gerichtes keine Bedenken. Die Regelung die den Vereinen untersagt, einen künftigen Transferwert eines Spielers bei der Vergütung des Vermittlers zu berücksichtigen ist sachlich gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt erachtet das Gericht eine Begrenzung auf Pauschalhonorare bei Transfers und auch ein generelles Verbot der Zahlung an Vermittler bei Minderjährigen erachtet das Gericht nicht für gerechtfertigt. Bei dieser Frage müsse man zwischen Spielern der unteren Ligen und sog. Lizenzspielern, d.h. Spielern der 1. und 2. Bundesliga unterscheiden.

Wichtig ist zu beachten, dass diese Entscheidung des LG Frankfurt lediglich eine Vorabentscheidung darstellt, die endgültige Entscheidung steht erst noch aus. Trotzdem gilt die Entscheidung als erster Fingerzeig für die Spielervermittler, die Spielerberater, die Vereine und den DFB. Es kann bereits jetzt festgehalten werden, dass der DFB das am 01. April in Kraft getretene DFB-Reglement überarbeiten muss.

Das ist beim Spielervermittlervertrag zu beachten!

1) Die Dauer eines Spielervermittlervertrages

Für die Entscheidung wie lange Sie einen Spieler vertraglich an Sie binden können ist eine Abwägung des Grundrechts der Berufsfreiheit des Spielers entscheidend. Das OLG Sachsen-Anhalt vom 23.04.2008, Aktenzeichen 6 U 82/07, dass eine zweijährigen Vertragslaufzeit für einen Profisportler zumutbar ist. Für die Beurteilung welche Länge angemessen ist, kann auch das Alter des Sportlers eine Rolle spielen.

2) Die Vergütung des Spielervermittlers

Für einen Spielervermittlervertrag bei dem der Spieler der Auftraggeber ist greift nach der Rechtsprechung des LG Heidelberg vom 11.08.2010, Aktenzeichen 5 O 307/09 die Verordnung über die Vermittlung von Arbeitsverträgen für Berufssportler. Nach § 2 Abs. 1 VermVergVO ist eine Höchstgrenze der Vergütung geregelt. Diese beträgt 14 % des Jahresbruttogehaltes inklusive Mehrwertsteuer. § 2 Abs. 1 VermVergVO regelt, dass auch bei einem Vertragsverhältnis über 12 Monaten nur das Jahresbruttogehalt zur Berechnung herangezogen werden darf und nicht etwa die Dauer des gesamten Vertrages.

3) Ist eine Exklusivitäsklausel im Spielervermittlervertrag wirksam?

Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm vom 08.01.2010 (Aktenzeichen 12 U 124/09) ist eine Exklusivitätsvereinbarung unwirksam. Eine Exklusivitätsregelung kann bedeuten, dass der gesamte Vermittlungsvertrag unwirksam ist und sie keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Aufgrund der ständigen Veränderungen in Rechtsprechung und auch durch die neue Regelung des DFB, sollten alle Spielervermittlerverträge unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Auf eine Reihe von wichtigen Punkten habe ich Sie bereits aufmerksam gemacht.

Ich warne vor der Verwendung von Vertragsmustern aus dem Internet. Im schlimmsten Fall kann ein unwirksamer Vertrag bedeuten, dass Sie sogar bereits erhaltene Vergütungen zurückerstatten müssen. Ich empfehle daher die vertragliche Ausgestaltung von einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen der sich auf das Gebiet des Sportrechts spezialisiert hat.

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